Aufenthaltsgenehmigung
Mit der Anmeldung in Köln ist eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu beantragen, die alle ausländischen Studenten aus NICHT-EU-Ländern (mit oder ohne Visum) benötigen
Studierende aus EU-Ländern benötigen keine Aufenthaltserlaubnis; sie müssen sich lediglich beim Einwohnermeldeamt anmelden
Die Aufenthaltserlaubnis kann bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen für bis zu 2 Jahren ausgestellt werden
Nicht-EU-Bürger müssen, bei einer längeren Aufenthaltsdauer in Deutschland als drei (3) Monate, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, damit sie sich nicht illegal in Deutschland aufhalten
Ausnahmen: Herkunftsstaaten, die kein Visum erforderlich machen: EU-Staaten, Andorra, Australien, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Schweiz und USA.
"Incomings" dieser Länder benötigen lediglich einen gültigen Reisepass
Eine aktuelle Auflistung aller Staaten mit Visumspflicht finden Sie hier.
Beantragen Sie auf keinen Fall ein Touristenvisum und auch kein Sprachkursvisum. Beide können nicht, sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, in eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken umgewandelt werden
Für die Ausstellung eines Visums zu Studienzwecken werden benötigt:
- Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Reisepass
- 2 Passphotos
- Studierendenausweis - diesen müssen Sie zuvor im International Office beantragt und abgeholt haben
- Bescheinigung über die Sicherstellung des Lebensunterhalts / Finanzierungserklärung der Eltern / Stipendium etc.
- Nachweis einer Krankenversicherung
Die Bearbeitungsdauer eines Visumsantrags kann bis zu 2 Monate betragen.