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Unterlagen nach einem Auslandssemester in der EU

Die Nachweise nach der Mobilität müssen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Beendigung des Auslandssemesters per E-Mail an zibmed@uk-koeln.de eingereicht werden. Ab dem AJ 24/25 müssen die Nachweise zusätzlich in die Online-Datenbank MoveOn des International Office der UzK hochgeladen werden. 

  • Letter of Confirmation Erasmus+ SMS (frühstens in der letzten Woche des Auslandssemesters von der Partneruniversität auszustellen)
  • EU-Survey (als pdf-Datei). Den Link zu der EU-Survey wird Ihnen automatisch nach Beendigung des Auslandssemesters per E-Mail zugeschickt.
  • Erfahrungsbericht (anonymisiert in PDF-Format). Hier finden Sie einen Leitfaden als Hilfestellung für die Anfertigung.
  • Transcript of Records (ausgestellt von der Partneruniversität) . Alle erbrachten Studienleistungen müssen auf dem ToR aufgeführt werden. Für den Erhalt bzw. die Beibehaltung der bereits ausgezahlten Erasmus-Förderung müssen ab dem AJ 25/26 mind. 10 ECTS Punkte Pflichtfächer aus dem Medizin-Curriculum oder 2 große Blockpraktika (BP Innere Medizin I oder II, BP Chirurgie I oder II, BP Frauenheilkunde, BP Kinderheilkunde, BP Neurologie) in Köln anerkannt werden. Für Rückkehr*innen im AJ 23/24 und AJ 24/25 gilt noch die alte Regelung - verpflichtend ist die Anerkennung von einer Pflichtstudienleistung aus dem Medizin-Curriculum. Weitere Modalitäten zu der Anerkennung finden Sie hier.
  • Laufzettel für alle vor Ort absolvierten Praktika. Absolvieren Sie im Rahmen des Auslandssemesters Blockpraktika, dann lassen Sie sich die Praktikumstage bitte gesondert unterschreiben! Dazu können Sie den Laufzettel oder eine Praktikumsbescheinigung der Gastuniversität nehmen. Bitte beachten Sie, dass dieses Formblatt bzw. Laufzettel an sich für die Anerkennung NICHT ausreicht, sondern nur eine Ergänzung zum Transcript of Records ist. Entscheidend ist, dass Datum und Dauer des Praktikums (in Stunden oder ECTS) möglichst ersichtlich werden. Damit die Blockpraktika anerkannt werden können, müssen Sie mind. eine Woche umfassen.
  • OLS-Sprachtest (nach der Mobilität nicht obligatorisch)