Satzung & Antragsstellung
Das Forschungsförderungsprogramm fördert:
Wissenschaftlichen Nachwuchs
Junge promovierte Mitarbeiter/ -innen, denen Gelegenheit gegeben wird, sich intensiver mit wissenschaftlichen Fragestellungen zu beschäftigen. Die Förderung dient in der Regel der Vorbereitung einer erfolgreichen externen Drittmitteleinwerbung bei DFG, BMBF oder vergleichbaren Institutionen.
Erfolgreich begutachtete Drittmittelprojekte
Antragsteller/-innen, die bereits erfolgreich Drittmittel eingeworben haben und denen z.B. wesentliche Geräte, die von der DFG in die Grundausstattung verwiesen wurden, fehlen oder die ihre Fragestellung erweitern möchten.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Erfolgt auf separate Ausschreibung: Wird gesondertund rechtzeitig angekündigt!
3. Gruppenförderanträge: Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit
Förderung wissenschaftlicher Projekte, die der Entstehung, Etablierung und Fortsetzung nicht anderweitig geförderter interdisziplinärer Zusammenarbeiten dienen. Es können sowohl Sach- als auch Personalmittel beantragt werden. Die Einbeziehung in Berufungsverhandlungen ist ausgeschlossen. Es erfolgt eine separate Ausschreibung durch die Köln Fortune Geschäftsstelle.
Das Köln Fortune Programm unterstützt die Entstehung von Sonderforschungsbereichen (SFB), interdisziplinären Zentren (IDZ) oder Forschergruppen (FG) aus etabliert abgesicherten Gruppen, aber auch die Entstehung neu einzurichtender hochqualitativer Nachwuchsgruppen an der Kölner Fakultät.
Fördermöglichkeiten und Antragsstellung
Einzelförderung
Köln Fortune gibt Starthilfen für frisch promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, finanziert Rückkehr Stipendien und Freistellungen. Auch Studierende erhalten über Köln Fortune bis zu 24 Monate Forschungsfördergelder. Darüber hinaus werden Forschungsaufenthalte und Kongressreisen gefördert, aber auch Habilitations-Stipendien und Anschub-Phasen von Forschungsvorhaben. Köln Fortune übernimmt Personalkosten für Schwangerenvertretungen und Familienförderungen und finanziert Verbrauchs- und Investitionsmittel für Clinical Scientists.
Bonusförderung
Köln Fortune sieht einen Drittmittelbonus für Forschungsprojekte vor, die durch externe Drittmttelgeber gefördert werden.
Gruppenförderung
Zur Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit vergibt Köln Fortune Gelder an Verbundprojekte mit dem Ziel, Forschungsverbünde zu etablieren.
Praktische Tipps für Antragssteller*innen
1. Allgemeines
§4 Antragsstellung
Anträge können von allen promovierten Mitarbeiter*innen des Medizinischen Fachbereiches der Universität zu Köln, in deutscher oder englischer Sprache, gestellt werden. Es wird eine eigenständige Fragestellung erwartet, die sich von laufenden Projekten deutlich abhebt. Der Forschungsbeirat setzt voraus, dass Antragsteller*innen während der gesamten Projektlaufzeit Mitglieder der Medizinischen Fakultät zu Köln sind und über einen entsprechend gültigen Arbeitsvertrag verfügen. Verlässt der/die Antragsteller*
in die Medizinischen Fakultät, endet die Förderung durch Köln Fortune mit selbem Datum. Antragsteller*innen, die sich frühzeitig um ihr Forschungsprojekt kümmern und deren Promotionsverfahren bereits eröffnet ist, sind nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ebenfalls antragsberechtigt. Antragsberechtigt sind auch Wissenschaftler*innen, die derzeit mit Hilfe eines Köln Fortune/ DFG-Stipendiums extern spezielle Kenntnisse erwerben, die sie anschließend in die Medizinische Fakultät der Universität zu Köln einbringen möchten.
Anträge werden in digitaler Form an die Köln Fortune Geschäftsstelle gerichtet. Die Geschäftsstelle prüft, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Geschäftsstelle kann aus formalen Gründen die Antragsannahme ablehnen und berichtet ggf. dem Forschungsbeirat. Insbesondere achtet sie darauf, dass Doppel- oder Mehrfachförderungen von Projekten aus verschiedenen Förderpools des Fachbereiches ausgeschlossen sind und die Beantragung aus dem Förderinstrument der Medizinischen Fakultät erfolgt, das am besten auf die individuelle Karrieresituation der Antragsteller*innen passt. Die frühzeitige, persönliche Beratung und Vorlage des Antragsentwurfes in der Köln Fortune Geschäftsstelle wird empfohlen.
Liegen Anträge zur Deadline vor dem jeweiligen Sitzungstermin des Forschungsbeirates in der Geschäftsstelle vor und erfüllen die formalen Vorausssetzungen, werden sie in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufgenommen. Die Sitzungstermine sind der Homepage des Prodekanats für Wissenschaft zu entnehmen. Soweit durch die Projekte Räumlichkeiten oder Infrastruktur des Universitätsklinikums in Anspruch genommen werden, ist die Zustimmung des/ der jeweiligen verantwortlichen Kliniks- oder Institutsleiter*in Voraussetzung. Dies gilt auch für Kooperationspartner*innen.
Formal-legale Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens sind im Antrag nachzuweisen (z.B. positives Ethikvotum, Genehmigung von Tierversuchsvorhaben).
Die vollständigen Antragsunterlagen (Deckblatt, Antrag, Curriculum vitae, Kostenvoranschläge) sollten in digitaler Form in der Köln Fortune Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Anträge sollten sich in der Struktur den Richtlinien der DFG zur Beantragung einer Sachbeihilfe orientieren. Formal fehlerhafte Anträge werden nicht bearbeitet. Die Anträge sollten nicht mehr als 20 Seiten incl. Literatur umfassen.
Die Bewilligungsdauer beschränkt sich auf jeweils 1 Jahr. Verlängerungsanträge sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und müssen rechtzeitig unter Vorlage eines hochqualitativen Zwischenberichtes gestellt und erneut vom Forschungsbeirat begutachtet werden. Ein rechtlicher Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Die Förderhöchstdauer beträgt 2 Jahre.
Hier finden Sie Orientierung: Übersicht Fördermöglichkeiten
2. Abgabefrist
3. Verlängerungsanträge
Die Bewilligungsdauer beschränkt sich auf jeweils 1 Jahr. Verlängerungsanträge sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und müssen rechtzeitig unter Vorlage eines hochqualitativen Zwischenberichtes gestellt und erneut vom Forschungsbeirat begutachtet werden. Ein rechtlicher Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Die Förderhöchstdauer beträgt 2 Jahre.
4. Verwaltung der Projektmittel
Die Drittmittelabteilung des Universitätsklinikums übernimmt die Verwaltung und Überwachung der bewilligten Mittel und die damit verbundene Betreuung der Projekte. Rückfragen sollen stets unter Angabe von Projektleiter/-in, Kontonummer und Projektnummer erfolgen.
5. Beratung
Alle Fragen zum Köln Fortune Programm können an die Geschäftsstelle gerichtet werden.
6. Erforderliche Antragsunterlagen bei den einzelnen Förderungsarten
Anlage 4 Praktische Hinweise zur Antragsstellung
(Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich in digitaler Form)
Förderart 1a:
Deckblatt [Anlage 1]
Antrag (Hintergrund, Fragestellung, Methoden, Vorarbeiten, Arbeitsprogramm, Perspektive)
Literatur (kurz)
Unbedingt zur Antragstellung erforderlich:
• Lebenslauf
• Qualifikationsnachweis mit Publikationsverzeichnis
• Kostenvoranschlag inkl. MwSt (bei Beantragung von Investitions- oder Sachmitteln)
• Bei Freistellungsantrag: Schriftliche Zusage der/des zuständigen Direktorin/Direktors der Forschungseinheit/
Klinik, dass der/die Antragsteller*in im beantragten Rahmen von Routinetätigkeiten freigestellt wird.
Förderart 1b:
Deckblatt [Anlage 2]
Antrag (Hintergrund, Fragestellung, Methoden, Vorarbeiten, detailliertes Arbeitsprogramm)
Literatur (kurz)
Der Antrag muss neben der Unterschrift des/r Antragsteller*in (Projektleiter*in), die des/der Studierenden, sowie
des/der geschäftsführenden Direktor*in der Institution/Klinik aufweisen.
Unbedingt zur Antragstellung erforderlich:
• Lebenslauf des Studierendenen
• Letztes Zeugnis als aktueller Leistungsnachweis
• Bei Masterstudent*innen ist die Benennung eines Betreuers/einer Betreuerin der Medizinischen Fakultät obligat.
Förderart 1c:
Deckblatt [Anlage 1]
Antrag (Hintergrund, Fragestellung, Methoden, Vorarbeiten, detailliertes Arbeitsprogramm, Perspektive)
Literatur (kurz)
Unbedingt zur Antragstellung erforderlich:
• Lebenslauf
• Qualifikationsnachweis mit Publikationsverzeichnis
• Eine verbindliche Zusage des Gastlaboratoriums
Förderart 1d:
Deckblatt [Anlage 1]
Antrag mit Hinweis auf das laufende KF-Projekt (Projektnummer und Titel)
Unbedingt zur Antragstellung erforderlich:
• Nachweis der aktiven Kongressbeteiligung (Abstractvorlage, Einladung oder entsprechende Bestätigungen über Vortrag/Poster)
Förderart 1e:
Deckblatt [Anlage 1]
Antrag (Hintergrund, Fragestellung, Methoden, Vorarbeiten, Arbeitsprogramm, Perspektive)
Literatur (kurz)
Unbedingt zur Antragstellung erforderlich:
• Lebenslauf
• Qualifikationsnachweis mit Publikationsverzeichnis
• Kostenvoranschlag inkl. MwSt (bei Beantragung von Investitions- oder Sachmitteln)
• Bei Freistellungsantrag: Schriftliche Zusage der/des zuständigen Direktorin/Direktors der Forschungseinheit/
Klinik, dass der/die Antragsteller*in im beantragten Rahmen von Routinetätigkeiten freigestellt wird.
• Eine Beratung der Antragstellerin vor der Antragstellung durch die/den Vorsitzende*n des Habilitationsausschusses.
Es sollte Konsens über eine gute Prognose bestehen, dass innerhalb der beantragten Förderperiode
eine habilitationsreife wissenschaftliche Profilbildung und publikatorische Leistung erzielt und das Habilitationsverfahren
eröffnet werden kann.
Förderart 1f:
Antragstellung wie unter 1a
Förderart 1g:
Deckblatt [Anlage 1] und
Antragstellung wie unter 1a
Förderart 1h:
Deckblatt [Anlage 1] und
Antragstellung wie unter 1a
Förderart 2:
Der Köln Fortune Bonus auf qualifizierte Drittmittelprojekte wird für alle Drittmitteleinwerbungen ab dem
01.01.2011 nicht mehr auf Antragstellung vergeben, sondern zentral und automatisch von der DFS-Verwaltung
bei der Einrichtung entsprechender Drittmittelkonten.
Förderart 3:
Deckblatt [Anlage 1] mit Unterschrift aller Kooperationspartner*innen.
Antragstellung wie unter 1a und in der Ausschreibung angegeben.
zusätzlich: Die Kooperationspartner*innen müssen namentlich benannt und die einzelnen Aufgabenbereiche klar dargelegt werden.